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Sie möchten erfahren wann und wo die nächsten Versteigerungen von ausgesonderten Behörden-Fahrzeugen sind?
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Auktionen : 1/2.


Versteigerungen aller Art :

1) Zwangsversteigerungen von Immobilien aller Art (Häuser, Gewerbeobjekte, Garagen, Grundstücke, ... ) :

Worauf es ankommt, wenn der Hammer fällt :

Im Jahr 2008 wurden in Deutschland rund 100000 Immobilien zwangsversteigert - Tendenz steigend. Viele der angebotenen Häuser, Wohnungen, Garagen und Grundstücke wechseln ihren Besitzer weit unter Verkehrswert. Was für die einen oft die letzte Möglichkeit ist, sich aus einem finanziellen Desaster zu retten, beschert anderen die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen, bzw. die eingesetzten finanziellen Mitteln bei Wiederverkauf zu vermehren.

Erfolgreich mitzusteigern heißt mehr, als sich in den Auktionssaal zu setzen und ein paar mal den Finger zu heben. Zunächst müssen Interessenten wissen, wo sie Immobilien finden : Die Amtsgerichte geben ihre Angebote in der Tageszeitung und im Amtsblatt bekannt. Es lohnt sich auch, auf Internetseiten wie www.zvg.com zu suchen. Vergessen Sie nicht, sich das Aktenzeichen zu notieren. Mit dessen Hilfe können Sie auf dem Amtsgericht ein bis zwei Monate vor der Auktion die Versteigerungsakte einsehen. Diese enthält vom Gericht bestellte Gutachten zum Verkehrswert sowie zum Zustand des Hauses. Wichtig ist auch ein Blick auf den Grundbuchauszug : Dieser gib Auskunft darüber, ob auf der Immobilie eine Grundschuld oder Hypothek lastet, die der Käufer übernehmen muss.

Nachdem Sie ihre Vorauswahl getroffen haben, sollten Sie sich das Haus anschauen - zumindest von außen. Ein Blick in Keller, Wohnraum und Dachboden ist ebenfalls zu empfehlen - ohne Anmeldung muß Sie der Besitzer allerdings nicht hereinlassen.

Tipp : Versuchen Sie, über die Gläubigerbank einen Termin mit ihm zu vereinbaren und bringen Sie nach Möglichkeit einen Bauexperten mit.

Bevor Neulinge mitbieten, sollten Sie einige Versteigerungen besucht haben, um sich über den Ablauf und die Regeln zu informieren. So müssen Interessenten nach ihrem ersten Gebot zehn Prozent des Verkaufswertes beim Auktionator als Sicherheit hinterlegen - in bar oder als Verrechnungsscheck. Wer den Zuschlag erhält, muss die restliche Summe einige Wochen nach der Auktion bezahlen. Vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht (für Ausländer : Reisepass mit Meldebescheinigung).

Die wichtigste Regel lautet : Setzen Sie sich unbedingt eine Obergrenze, bis zu der Sie mitsteigern wollen. Sonst droht die Gefahr, sich im "Bietrausch" zu verzocken! Trick : Viele Bieter steigen bei runden Summen aus - wer sein Limit z.B. nicht bei 100000 €, sondern bei 110000 € festsetzt, hat eine höhere Chance, den Zuschlag zu bekommen. Nicht vergessen : Gibt es Ansprüche Dritter, z.B. Grundschulden, müssen Sie diese zum Auktionspreis addieren, um auf den "wahren" Preis zu kommen.

Wer das höchste Gebot abgiebt, ist nicht automatisch neuer Eigentümer. Das Objekt muss laut Zwangsversteigerungsgesetz mindestens 50 % seines Verkehrswertes einbringen. Liegt der Erlös unter 70 % des Verkehrswertes, können zudem die Gläubiger den Zuschlag verweigern. In solchen Fällen wird ein neuer Auktionstermin vereinbart.

Wer einmal den Zuschlag bekommt, kann nicht mehr zurück : Reklamationen oder Umtausch sind bei ersteigerten Immobilien ausgschlossen (das glit eigentlich für alle zu versteigerten Objekte : Autos, Kameras, Immobilien, Gold, Uhren, Grundstücke, ...).


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Auktionen des dt. Zoll : ... mehr lesen ...

Auktionen der Verwertungsgesellschaft des Bundes : ... mehr lesen ...






  

  




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